Aufgrund der aktuellen Lage fällt die Jahreshauptversammlung vom Förderkreis am 24.3.20 aus.
Förderkreis – Bandenwerbung
VEREINBARUNG
Zwischen
dem Förderkreis des SV Resse von 1963 e.V. und
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Die o.g. Vertragspartner erklärt sich bereit, mindestens 3 Jahre, ab dem ……………. den Förderkreis
im SV Resse durch Bandenwerbung zu unterstützen. Als Vertragsjahr gilt das Kalenderjahr,
beginnend am 1.01. des dem Vertragsabschluß folgenden Jahres. Die Zeit bis zum beginnenden
Kalenderjahr wird anteilig pro Monat berechnet. Die Vereinbarung beginnt mit dem Monat der Anbringung
der Werbefläche. Diese Vereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie
nicht vor Ablauf, d.h. zum 30.09. des Jahres, schriftlich von einem Partner gekündigt wird.
Gemietet werden .. Meter. Die Miete beträgt somit…….Euro pro Jahr und wird jeweils zum 01. Januar
eines Vertragsjahres im voraus fällig. Nach Eingang des Betrages wird eine Spendenbescheinigung
ausgestellt.
1. 3 lfd. Meter zum Preis von 50,– Euro/ Lfd. Meter 150,–Euro Gesamt/Jahr
2 . 6 lfd. Meter zum Preis von 40,– Euro/ Lfd. Meter 240,–Euro Gesamt/Jahr
3. 9 lfd. Meter zum Preis von 30,– Euro/ Lfd. Meter 270,–Euro Gesamt/Jahr
4. 12 lfd. Meter zum Preis von 25,– Euro/ Lfd. Meter 300,–Euro Gesamt/Jahr
Das 1. Kalenderjahr der Mietzeit ist kostenlos.
Der Förderkreis verpflichtet sich, die Werbefläche auf dem vereinbarten Standort aufzuhängen.
Die Kosten für die Anfertigung der Werbefläche trägt der Mieter. Die Werbefläche muß zwingend
aus Alu-Dibond Platte 3mm in der Größe 800×3000 mm hergestellt werden. Die Werbefläche geht
nach Ablauf der Vereinbarung in den Besitz des Förderkreis. Die Kosten des Werbedrucks übernimmt
auch der Mieter.
Der Förderkreis des SV Resse übernimmt keine Haftung für auftretende Schäden am angebrachten
Werbeobjekt, sei es durch Vandalismus, Diebstahl oder andere Einflüsse.
Wedemark, den
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Förderkreis Förderkreis Werbepartner
I. Vorsitzender Schatzmeister