Beiträge

Beiträge

Der satzungsgemäße Beitrag beträgt zur Zeit mindestens 25,-€ !

Darüber hinaus gehende Beiträge sind über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9  des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen steuerlich absetzbar .

Beispiel :
Bei einem Beitrag von 100.– Euro jährlich kann eine Spendenbescheinigung von 75.– Euro bei Bedarf ausgestellt werden .

Hier geht es zur Beitrittserklärung zum Förderkreis des SV Resse “Die Rot Weißen”